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Jagdeignungsprüfung / Brauchbarkeitspüfung mit Schweiß (JEPs)
Rheinland – Pfalz (Stand August 2001)
1. Allgemeines Verhalten und Gehorsam
a) allgemeines Verhalten und Gehorsam während der gesamten Prüfung,
b) Leinenführigkeit c) Gehen frei bei Fuß d) Verhalten auf dem Stand bei Schussabgabe durch den Führer
2. Schussfestigkeit bei freiem Lauf und im Wasser
3. Bringen
a) von Haarnutzwild (Hase oder Kaninchen) auf 300 m langer Schleppe sowie
b) von Federwild (Rebhuhn, Fasan, Ente oder Taube) auf 150 m langer Schleppe in unübersichtlichem Gelände,
4. Schweißarbeit (Riemenarbeit) auf mindestens 400 m langer künstlicher Tagfährte,
mit zwei stumpfwinkligen Haken bei Verwendung von höchstens 0,25 l Schweiß oder Blut,
5. Verlorensuche und Bringen einer erlegten Ente im deckungsreichen Gewässer.
Jagdliche Jugendprüfung für Retriever (JP/R)
Deutscher Retriever Club
Mindestalter des Hundes 9 Monate, Höchstalter 24 Monate
1. Freie Verlorensuche
2. Wasserfreudigkeit und Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer 3. Spurwille und Sicherheit auf der Schleppspur 4. Standruhe 5. Merken 6. Schussfestigkeit 7. Nasengebrauch
8. Bringen von Nutzwild 9. Führigkeit 10. Arbeitsfreude
Bringleistungsprüfung (BLP)
Deutscher Retriever Club
I. Waldarbeit
- Haarwildschleppe (300 m)
- Freie Verlorensuche 50 x 40 m Fläche, 2 Stücke Nutzwild - Bringen von Hase / Kanin
II. Wasserarbeit
III. Feldarbeit
IV. Gehorsam
- Allgemeines Verhalten – Gehorsam - Verhalten auf dem Stand
- Leinenführigkeit - Folgen frei bei Fuß - Ablegen
V. Arbeitsfreude
VI. Führigkeit
VII. Nasengebrauch
Verbandsprüfung nach dem Schuß (VPS)
Jagdgebrauchshundeverband
I. Waldarbeit
- 400 m Schweißfährte (Übernacht) - Hasen- oder Kaninchenschleppe (300 m)
- Bringen von Hasen- oder Kaninchen - Stöbern - Buschieren - Fuchsschleppe (Wahlfach) - Bringen auf der Fuchsschleppe (Wahlfach)
II. Wasserarbeit
- Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer
- Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer - Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (darf in Rheinland-Pfalz und Hessen nicht geprüft werden)
III. Feldarbeit
- Federwildschleppe
- Freies Verlorensuche eines ausgelegten Stückes Federwild - Bringen von Federwild
IV. Gehorsam
- Allgemeines Verhalten – Gehorsam - Verhalten auf dem Stande
- Leinenführigkeit - Folgen frei bei Fuß - Ablegen
Retrievergebrauchsprüfung (RGP)
Deutscher Retriever Club
Mindestalter des Hundes: 18 Monate
Fächer
V. Waldarbeit
- 400 m Schweißfährte (Übernacht- oder Tagfährte)
- Hasen- oder Kaninchenschleppe (300 m) - Bringen von Hase oder Kaninchen - Frei Verloren Suche an 2 Stück ausgeworfenem Nutzwild Suchengebiet 60 x 70 m) - Buschieren
- Bringen von Fuchs über Hindenis (fakultativ) - Fuchsschleppe (fakultativ) - Bringen von Fuchs auf der Schleppe (fakultativ)
VI. Wasserarbeit
- Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer
- Verlorensuche im deckungsreichen Gewässer - Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (darf in Rheinland - Pfalz und Hessen nicht geprüft werden) - Bringen der Ente
VII. Feldarbeit
V. Gehorsam
- Allgemeines Verhalten – Gehorsam - Verhalten auf dem Stand
- Leinenführigkeit - Folgen frei bei Fuß - Ablegen
VI. Arbeitsfreude
Verbandsschweißprüfung (VSwP / Stand 1998)
Mindestalter des Hundes: 24 Monate
Mindestlänge der Fährte: 1000 m unter Verwendung von maximal ¼ Liter
Schalenwildschweiß (= Blut von Reh oder Hirsch) Die Fährten werden im Wald gelegt. Das Revier soll mindestens zwei Schalenwildarten als Standwild aufweisen.
Standzeit der Fährte: 20 bzw. 40 Stunden
Bewertung:
I (1. Preis) = vorzüglich II (2. Preis) = sehr gut
III (3. Preis) = gut
Schweißprüfung ohne Richterbegleitung (SwPoR)
Prüfungsvoraussetzung: bestandene Verbandsschweißprüfung über 1000 m mit Richterbegleitung
Mindestlänge der Fährte: 1000
m unter Verwendung von maximal ¼ Liter Schalenwildschweiß (= Blut von Reh oder Hirsch)
Die Fährten werden im Wald gelegt. Das Revier soll mindestens zwei Schalenwildarten als Standwild aufweisen.
Auf
der Fährte sind zwei Wundbetten und sechs Verweiserpunkte markiert. Diese Markierungen sind vom Hundeführer als Beweis der Fährtentreue des Hundes einzusammeln.
Standzeit der Fährten: 20 Stunden
Maximal erlaubte Arbeitszeit: 2 Stunden.
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